Dienstag, 12 März 2019 : Kommentar Hl. Leo der Große

Sollen doch die, welche das Osterfest des Herrn mit geheiligtem Geist und geheiligtem Leib begehen wollen, am meisten nach diesem Gnadengeschenk trachten, das sämtliche Tugenden in sich schließt und die Menge der Sünden deckt (1 Petr 4,8; vgl. Spr 10,12). Da wir also im Begriff sind, jenes alles überragende Geheimnis zu feiern, durch welches Jesus Christus mit seinem Blut unsere Ungerechtigkeiten sühnte, so müssen wir uns in erster Linie durch Opfer der Barmherzigkeit darauf vorbereiten, indem wir das, was Gottes Güte uns erwiesen hat, auch denen gewähren, die gegen uns gefehlt haben. Jede Kränkung möge also vergessen werden und jede Schuld nunmehr straflos bleiben! […] Niemand werde in den Strafgefängnissen zurückgehalten! […] Und wenn jemand solche Leute […] nicht freilässt, so möge er wissen, dass er selbst ein Sünder ist! Freuen soll er sich, jemand gefunden zu haben, gegen den er Schonung üben kann, damit auch ihm Verzeihung zuteilwird! Wenn wir nämlich gemäß göttlicher Unterweisung beten: „Und vergib uns unsere Schulden, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern“ (vgl. Mt 6,12), so können wir wohl nicht zweifeln, dass wir durch die Art unserer Bitte Gottes Nachsicht erwerben.

Zuletzt geändert: 11 March 2019