Gott ,,will, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen“ (1 Tim 2,4), das heißt zur Erkenntnis Jesu Christi (vgl. Joh 14,6). Deshalb muss Christus allen Völkern und Menschen verkündet werden und die Offenbarung bis an die Grenzen der Erde gelangen. […] „Christus, der Herr, in dem die ganze Offenbarung des höchsten Gottes sich vollendet, hat den Aposteln den Auftrag gegeben, das Evangelium, das, vordem durch die Propheten verheißen, er selbst erfüllt und mit eigenem Munde verkündet hat, als die Quelle aller heilsamen Wahrheit und Sittenlehre allen zu predigen und ihnen so göttliche Gaben mitzuteilen“ (DV 7). Dem Willen des Herrn entsprechend geschah die Weitergabe des Evangeliums auf zwei Weisen: – mündlich „durch die Apostel, die in mündlicher Predigt, durch Beispiel und Einrichtungen das weitergaben, was sie entweder aus Christi Mund, im Umgang mit ihm und durch seine Werke empfangen oder unter der Eingebung des Heiligen Geistes gelernt hatten“; – schriftlich „durch jene Apostel und apostolischen Männer, die unter der Inspiration desselben Heiligen Geistes die Botschaft vom Heil niederschrieben“. „Damit aber das Evangelium in der Kirche stets unversehrt und lebendig bewahrt werde, haben die Apostel als ihre Nachfolger Bischöfe zurückgelassen, denen sie ihr eigenes Lehramt übergaben“ (DV 7). Denn es musste „die apostolische Predigt, die in den inspirierten Büchern in besonderer Weise ausgedrückt wird, in ununterbrochener Folge bis zur Vollendung der Zeiten bewahrt werden“. Diese lebendige Weitergabe, die im Heiligen Geist geschieht, wird – als von der Heiligen Schrift verschieden, aber doch eng mit ihr verbunden – „Überlieferung“ genannt. „So setzt die Kirche in ihrer Lehre, ihrem Leben und ihrem Kult fort und übermittelt allen Geschlechtern alles, was sie selber ist, alles, was sie glaubt“. „Die Aussagen der heiligen Väter bezeugen die lebendigmachende Gegenwart dieser Überlieferung, deren Reichtümer sich in Tun und Leben der glaubenden und betenden Kirche ergießen“ (DV 8). So bleibt die Selbstmitteilung des Vaters durch sein Wort im Heiligen Geist in der Kirche zugegen und wirksam […]. (DV: siehe II. Vatikanisches Konzil, „Dei Verbum“, §§ 7–8)