Sonntag, 13 September 2020 : Kommentar Hl. Johannes Paul II.

Christus legt auf die Notwendigkeit, den anderen zu verzeihen, so großen Nachdruck, dass er Petrus auf die Frage, wie oft er dem Nächsten verzeihen müsse, die symbolische Zahl „siebenundsiebzigmal“ nennt und hiermit die Antwort gibt, dass er jedem und jedes Mal verzeihen muss. Selbstverständlich hebt die Forderung, hochherzig zu verzeihen, die objektiven Forderungen der Gerechtigkeit nicht auf. Die richtig verstandene Gerechtigkeit ist sozusagen der Zweck des Verzeihens. An keiner Stelle der Frohen Botschaft bedeutet das Verzeihen, noch seine Quelle, das Erbarmen, ein Kapitulieren vor dem Bösen, dem Ärgernis, vor der erlittenen Schädigung oder Beleidigung. In jedem Fall sind Wiedergutmachung des Bösen und des Ärgernisses, Behebung des Schadens, Genugtuung für die Beleidigung Bedingungen der Vergebung. So braucht also das Erbarmen als grundlegende Struktur immer die Gerechtigkeit. Aber es hat die Kraft, der Gerechtigkeit einen neuen Inhalt zu geben. Dieser findet seinen einfachsten und vollsten Ausdruck im Verzeihen. Es macht uns deutlich, dass es außer […] Forderungen der Gerechtigkeit – auch die Liebe geben muss, wenn der Mensch Mensch bleiben soll. Dass die Forderungen der Gerechtigkeit erfüllt werden, ist eine Hauptbedingung dafür, dass das Antlitz der Liebe aufleuchten kann. […] Die Kirche betrachtet es mit Recht als ihre Pflicht, als Ziel ihrer Sendung, die Echtheit des Verzeihens zu bewahren […].

Zuletzt geändert: 12 September 2020