Christus der Herr, der Sohn des lebendigen Gottes, ist gekommen, sein Volk von den Sünden zu erlösen und alle Menschen zu heiligen. Wie er selbst vom Vater gesandt worden ist, so sandte er seine Apostel (vgl. Joh 20,21). Darum heiligte er sie, indem er ihnen den Heiligen Geist gab, damit auch sie auf Erden den Vater verherrlichen und die Menschen retten, „zum Aufbau des Leibes Christi“ (Eph 4,12), der die Kirche ist. In dieser Kirche besitzt der römische Bischof als Nachfolger des Petrus, dem Christus seine Schafe und Lämmer zu weiden anvertraute, aufgrund göttlicher Einsetzung die höchste, volle, unmittelbare und universale Seelsorgsgewalt. […] Aber auch die Bischöfe sind vom Heiligen Geist eingesetzt und treten an die Stelle der Apostel als Hirten der Seelen. Gemeinsam mit dem Papst und unter seiner Autorität sind sie gesandt, das Werk Christi, des ewigen Hirten, durch alle Zeiten fortzusetzen. Christus hat nämlich den Aposteln und ihren Nachfolgern den Auftrag und die Vollmacht gegeben, alle Völker zu lehren, die Menschen in der Wahrheit zu heiligen und sie zu weiden. Daher sind die Bischöfe durch den Heiligen Geist, der ihnen mitgeteilt worden ist, wahre und authentische Lehrer des Glaubens, Priester und Hirten geworden. […] Als rechtmäßige Nachfolger der Apostel und Glieder des Bischofskollegiums sollen sich die Bischöfe immer einander verbunden wissen und sich für alle Kirchen besorgt zeigen. Durch göttliche Einsetzung und Vorschrift ist ja jeder einzelne gemeinsam mit den übrigen Bischöfen mitverantwortlich für die apostolische Aufgabe der Kirche. Vor allem seien sie besorgt um jene Gegenden der Erde, in denen das Wort Gottes noch nicht verkündet ist oder in denen die Gläubigen, besonders wegen der geringen Anzahl der Priester, in der Gefahr schweben, den Geboten des christlichen Lebens untreu zu werden, ja den Glauben selbst zu verlieren. Mit allen Kräften seien sie deshalb bemüht, dass die Gläubigen die Werke der Verkündigung und des Apostolats freudig unterstützen und fördern.