Freitag, 2 Juli 2021 : Kommentar Hl. Franziskus von Assisi

Und daran will ich erkennen, ob du den Herrn und mich, seinen und deinen Knecht, liebst, wenn du Folgendes tust, nämlich: Es darf keinen Bruder auf der Welt geben, mag er auch gesündigt haben, soviel er nur sündigen konnte, der deine Augen gesehen hat und dann von dir fortgehen müsste ohne dein Erbarmen, wenn er Erbarmen sucht. Und sollte er nicht Erbarmen suchen, dann frage du ihn, ob er Erbarmen will. Und würde er danach auch noch tausendmal vor deinen Augen sündigen, liebe ihn mehr als mich, damit du ihn zum Herrn ziehst. Und mit solchen habe immer Erbarmen. […] Wenn ein Bruder, vom Feind verführt, tödlich gesündigt hat, dann soll er im Gehorsam verpflichtet sein, zu seinem Guardian Zuflucht zu nehmen. Und alle Brüder, die wissen, dass er gesündigt hat, dürfen ihn nicht beschämen, noch herabsetzen; sie sollen vielmehr großes Erbarmen mit ihm haben und die Sünde ihres Bruders ganz geheim halten; denn nicht die Gesunden bedürfen des Arztes, sondern die Kranken (Mt 9,12). […] Und der Kustos soll selbst voll Erbarmen um ihn besorgt sein, so wie er selber wünschte, dass man sich um ihn sorgen würde, wenn er in einer ähnlichen Lage wäre. Und wenn er in eine andere, lässliche Sünde gefallen ist, soll er bei seinem Bruder beichten, der Priester ist. Und falls dort kein Priester ist, so möge er seinem Bruder beichten, bis er einen Priester finden wird, der ihn rechtmäßig losspricht, wie schon gesagt wurde. Und diese sollen in keiner Weise die Vollmacht haben, eine andere Buße aufzuerlegen als diese: Gehe hin und sündige nicht mehr (vgl. Joh 8,11).

Zuletzt geändert: 2 July 2021