Samstag, 24 Juli 2021 : Kommentar Pius XII.

Es wäre aber auch falsch zu glauben, dass der Leib der Kirche deshalb, weil er den Namen Christi trägt, schon hienieden, zur Zeit seiner irdischen Pilgerschaft nur aus heiligmäßigen Gliedern oder nur aus der Schar derer bestehe, die von Gott zur ewigen Seligkeit vorherbestimmt sind. In seiner unendlichen Barmherzigkeit versagt nämlich unser Heiland in seinem mystischen Leib auch denen den Platz nicht, welchen Er ihn einst beim Gastmahl nicht versagte (Mt 9,11; Mk 2,16; Lk 15,2). Denn nicht jede Schuld, mag sie auch ein schweres Vergehen sein, ist dergestalt, dass sie, wie dies die Folge der Glaubensspaltung, des Irrglaubens und des Abfalls vom Glauben ist, ihrer Natur gemäß, den Menschen vom Leib der Kirche trennt. Auch gehen die nicht allen übernatürlichen Lebens verlustig, die zwar durch ihre Sünde die Liebe und heiligmachende Gnade verloren haben und deswegen unfähig geworden sind zu übernatürlichem Verdienst, die aber den Glauben und die christliche Hoffnung bewahren und durch himmlisches Licht erleuchtet, durch die Einsprechungen und inneren Antriebe des Heiligen Geistes zu heilsamer Furcht gebracht und zum Gebet und zur Reue über ihren Fall angespornt werden. So möge denn jeder vor der Sünde zurückschrecken, da durch sie die mystischen Glieder des Erlösers befleckt werden; wer aber das Unglück gehabt hat zu sündigen, ohne sich durch Verstocktheit der Gemeinschaft der Christgläubigen unwürdig gemacht zu haben, dem soll man mit größtem Wohlwollen begegnen und in ihm in echter Liebe nichts anderes sehen als ein krankes Glied Jesu Christi. Es ist nämlich besser, wie der Bischof von Hippo [hl. Augustinus] bemerkt, „im Lebenszusammenhang mit der Kirche geheilt, als aus ihrem Körper als unheilbares Glied ausgeschnitten zu werden“ (August., Epist., CLVII, 3, 22: Migne, P.L., XXXIII, 686). „Denn was noch mit dem Leibe zusammenhängt, an dessen Heilung braucht man nicht zu verzweifeln; was aber abgeschnitten ist, kann nicht mehr gepflegt und geheilt werden“ (August., Senn., CXXXVII, l: Migne, P.L., XXXVIII, 754).

Zuletzt geändert: 24 July 2021