Dienstag, 22 Februar 2022 : Kommentar Katechismus der Katholischen Kirche

Das Bischofskollegium und sein Haupt, der Papst: Als Christus die Zwölf bestellte, „setzte er [sie] nach Art eines Kollegiums oder eines beständigen Zusammenschlusses ein, an dessen Spitze er den aus ihrer Mitte erwählten Petrus stellte“ (LG 19). „Wie nach der Bestimmung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel ein einziges apostolisches Kollegium bilden, so sind in gleicher Weise der Römische Bischof, der Nachfolger des Petrus, und die Bischöfe, die Nachfolger der Apostel, untereinander verbunden“ (LG 22). Der Herr hat einzig Simon, dem er den Namen Petrus gab, zum Felsen seiner Kirche gemacht. Er hat Petrus die Schlüssel der Kirche übergeben‘ und ihn zum Hirten der ganzen Herde bestellt (vgl. Joh 21,15–17). „Es steht aber fest, dass jenes Amt des Bindens und Lösens, das Petrus gegeben wurde, auch dem mit seinem Haupt verbundenen Apostelkollegium zugeteilt worden ist“ (LG 22). Dieses Hirtenamt des Petrus und der anderen Apostel gehört zu den Grundlagen der Kirche. Es wird unter dem Primat des Papstes von den Bischöfen weitergeführt. Der Papst, der Bischof von Rom und Nachfolger des hl. Petrus, ist „das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit sowohl von Bischöfen als auch von Gläubigen“ (LG 23). „Der Römische Bischof hat kraft seines Amtes, nämlich des Stellvertreters Christi und des Hirten der ganzen Kirche, die volle, höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche, die er immer frei ausüben kann“ (LG 22). „Das Kollegium oder die Körperschaft der Bischöfe hat aber nur Autorität, wenn es zusammen mit dem Römischen Bischof … als seinem Haupt verstanden wird.“ Unter dieser Bedingung ist dieses Kollegium „gleichfalls Träger der höchsten und ganzen Vollmacht gegenüber der ganzen Kirche. Diese Gewalt kann freilich nur unter Zustimmung des Römischen Bischofs ausgeübt werden“ (LG 22). „Die Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche übt das Bischofskollegium in feierlicher Weise auf dem Ökumenischen Konzil aus“ (CIC, can. 337, § 1). „Ein Ökumenisches Konzil gibt es niemals, wenn es vom Nachfolger des Petrus nicht als solches bestätigt oder wenigstens angenommen worden ist“ (LG 22). „Insofern dieses Kollegium aus vielen zusammengesetzt ist, bringt es die Vielfalt und Universalität des Volkes Gottes, insofern es aber unter einem Haupt gesammelt ist, die Einheit der Herde Christi zum Ausdruck“ (LG 22).

Zuletzt geändert: 22 February 2022