„Es ist Gegenstand des Glaubens, dass die Kirche […] unzerstörbar heilig ist. Denn Christus, der Sohn Gottes, der mit dem Vater und dem Geist als ‚allein Heiliger‘ gepriesen wird, hat die Kirche als seine Braut geliebt, indem er sich selbst für sie hingab, um sie zu heiligen, und er hat sie als seinen Leib mit sich verbunden sowie mit der Gabe des Heiligen Geistes erfüllt zur Ehre Gottes“ (LG 39).
Die Kirche ist somit „das heilige Volk Gottes“ (LG 12), und ihre Glieder werden „heilig“ genannt (vgl. Apg 9,13; 1 Kor 6,1; 16,1).
Die Kirche wird durch Christus geheiligt, weil sie mit ihm vereint ist; durch ihn und in ihm wirkt sie auch heiligend. […] In ihr „erlangen wir mit der Gnade Gottes die Heiligkeit“ (LG 48). […] Sie muss in ihren Gliedern die vollkommene Heiligkeit erst noch erreichen. […]
„Während Christus, ‚heilig, schuldlos, unbefleckt‘, die Sünde nicht kannte, sondern allein die Vergehen des Volkes zu sühnen kam, umfasst die Kirche in ihrem eigenen Schoß Sünder, ist zugleich heilig und stets reinigungsbedürftig, sie geht so immerfort den Weg der Buße und Erneuerung“ (LG 8). Alle Glieder der Kirche, auch ihre Amtsträger, müssen bekennen, dass sie Sünder sind (vgl. 1 Joh 1,8−10). In allen wächst zwischen der guten Saat des Evangeliums bis zum Ende der Zeiten auch das Unkraut der Sünde (vgl. Mt 13,24−30). Die Kirche vereint sündige Menschen, die zwar vom Heil Christi erfasst, aber noch immer erst auf dem Weg zur Heiligkeit sind:
„Die Kirche ist heilig, auch wenn sich in ihrer Mitte Sünder befinden; denn sie lebt kein anderes Leben als das der Gnade. Wo die Glieder der Kirche an diesem Leben teilhaben, werden sie geheiligt, wo sie aber dieses Leben preisgeben, verfallen sie der Sünde und Unordnung. Das aber behindert dann die Strahlkraft der Heiligkeit der Kirche. Darunter leidet sie und tut Buße für diese Sünden. Sie hat dabei aus dem Blute Christi und aus der Gabe des Heiligen Geistes die Gewalt, ihre Söhne und Töchter von der Sündenschuld wieder zu befreien“ (SPF 19).