Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis oder Geständnis der Sünden und erleichtert unsere Versöhnung mit den anderen. Durch das Geständnis stellt sich der Mensch den Sünden, die er sich zuschulden kommen ließ; er übernimmt die Verantwortung dafür und öffnet sich dadurch Gott und der Gemeinschaft der Kirche von neuem, um so eine neue Zukunft zu ermöglichen. Das Geständnis vor dem Priester bildet einen wesentlichen Teil des Bußsakramentes: […] „Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die [ihnen] ins Gedächtnis kommen, zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor […] ‚Wenn sich nämlich der Kranke schämt, dem Arzt seine Wunde zu entblößen, so heilt die Arznei nicht, was sie nicht kennt‘ (vgl. Hieronymus, Eccl. 10, 11)“ (K. v. Trient, Lehre über das Sakrament der Buße, K. 5: DS 1680). Es ist Vorschrift der Kirche, dass jeder Gläubige nach Erreichen des Unterscheidungsalters die schweren Sünden, deren er sich bewusst ist, wenigstens einmal im Jahr beichtet (vgl. CIC, can. 989; K. v. Trient, DS 1683 und 1708). […] Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der lässlichen Sünden, ist genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich empfohlen (vgl. K. v. Trient, DS 1680; CIC, can. 988, § 2). Das regelmäßige Bekenntnis unserer lässlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn wir in diesem Sakrament öfter das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen, wird es uns drängen, selbst barmherzig zu sein wie er (vgl. Lk 6,36). „[…] Wenn du das, was du gemacht hast, zu verabscheuen beginnst, beginnen deine guten Werke, weil du deine schlechten Werke anklagst. Das Bekenntnis der schlechten Werke ist der Beginn deiner guten Werke. Du tust die Wahrheit und kommst ans Licht“ (hl. Augustinus, ev. Jo. 12, 13).