Donnerstag, 5 August 2021 : Kommentar Katechismus der Katholischen Kirche

Die Sünde ist vor allem Beleidigung Gottes und Bruch der Gemeinschaft mit ihm. Gleichzeitig beeinträchtigt sie die Gemeinschaft mit der Kirche. Darum führt die Bekehrung zugleich die Vergebung Gottes und die Versöhnung mit der Kirche herbei. Das Sakrament der Buße und der Versöhnung bringt das liturgisch zum Ausdruck und bewirkt es (vgl. LG 11). Gott allein kann Sünden vergeben (vgl. Mk 2,7). Weil Jesus der Sohn Gottes ist, sagt er von sich, „dass der Menschensohn die Vollmacht hat, hier auf der Erde Sünden zu vergeben“ (Mk 2,10). Er übt diese göttliche Vollmacht aus: „Deine Sünden sind dir vergeben!“ (Mk 2,5; Lk 7,48). Mehr noch: kraft seiner göttlichen Autorität gibt er Menschen diese Vollmacht (vgl. Joh 20, 21–23), damit sie diese in seinem Namen ausüben. Christus hat gewollt, dass seine Kirche als ganze in ihrem Gebet, ihrem Leben und Handeln Zeichen und Werkzeug der Vergebung und Versöhnung sei, die er uns um den Preis seines Blutes erworben hat. Er hat jedoch die Ausübung der Absolutionsgewalt dem apostolischen Amt anvertraut. Dieses ist mit dem „Dienst der Versöhnung“ (2 Kor 5,18) beauftragt. Der Apostel ist „an Christi Statt“ gesandt; durch ihn ermahnt und bittet Gott selbst: „Lasst euch mit Gott versöhnen!“ (2 Kor 5,20). Während seines öffentlichen Lebens vergab Jesus nicht nur Sünden, sondern zeigte auch die Wirkung der Vergebung: Er gliederte die Sünder, denen er verziehen hatte, wieder in die Gemeinschaft des Gottesvolkes ein, aus der die Sünde sie entfernt oder sogar ausgeschlossen hatte. Ein offensichtliches Zeichen dafür ist es, dass Jesus Sünder an seinen Tisch lädt, ja dass er sich selbst an ihren Tisch setzt – eine Handlung, die auf ergreifende Weise zugleich die Vergebung durch Gott (vgl. Lk 15) und die Rückkehr in den Schoß des Volkes Gottes (vgl. Lk 19,9) zum Ausdruck bringt.

Zuletzt geändert: 5 August 2021