Mittwoch, 11 August 2021 : Kommentar Katechismus der Katholischen Kirche

Indem der Herr den Aposteln seine eigene Vollmacht, Sünden zu vergeben, mitteilt, gibt er ihnen auch die Autorität, die Sünder mit der Kirche zu versöhnen. Dieser kirchliche Aspekt ihrer Aufgabe äußert sich vor allem im feierlichen Wort Christi an Simon Petrus: „Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein“ (Mt 16,19). Es steht „fest, dass jenes Amt des Bindens und Lösens, das Petrus gegeben wurde, auch dem mit seinem Haupt verbundenen Apostelkollegium zugeteilt worden ist (vgl. Mt 18,18; 28,16–20)“ (LG 22). […] Die Absolutionsformel, die in der lateinischen Kirche verwendet wird, bringt die wesentlichen Elemente dieses Sakramentes zum Ausdruck: Der Vater des Erbarmens ist der Ursprung aller Vergebung. Er wirkt die Versöhnung der Sünder kraft des Pascha seines Sohnes und der Gabe seines Geistes durch das Gebet und den Dienst der Kirche: „Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ […] Christus handelt in jedem Sakrament. Er wendet sich an jeden Sünder persönlich: „Mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben!“ (Mk 2,5). Er ist der Arzt, der sich jedem Kranken einzeln zuwendet, der seiner bedarf (vgl. Mk 2,17), um ihn zu heilen. Er richtet alle Kranken auf und gliedert sie wieder in die brüderliche Gemeinschaft ein. Das persönliche Bekenntnis ist somit die bezeichnendste Form der Versöhnung mit Gott und der Kirche.

Zuletzt geändert: 11 August 2021