Hl. Irenäus von Lyon

Töricht in jeder Hinsicht sind diejenigen, die den Heilsplan Gottes verachten, die Heiligung des Fleisches leugnen und seine Auferstehung verwerfen, indem sie behaupten, dass es der Unvergänglichkeit nicht fähig sei. Wird aber das Fleisch nicht erlöst, dann hat uns der Herr auch nicht mit seinem Blut erlöst, noch ist der eucharistische Kelch die Teilhabe an seinem Blut und das Brot, das wir brechen, die Teilhabe an seinem Leib (vgl.

1 Kor 10,16). Denn […] weil das [göttliche] Wort in Wahrheit menschliches Fleisch und Blut angenommen hat, konnte er uns durch sein Blut erlösen. […] Da wir seine Glieder sind (vgl. 1Kor 6,15) und durch seine Schöpfung ernährt werden […], sagte er, dass er uns den Kelch mit Wein – seiner Schöpfung entnommen – als sein eigenes Blut reiche, mit dem er unser Blut erquickt, und versichert, dass das Brot – seiner Schöpfung entnommen – sein eigener Leib ist, mit dem er unsere Leiber erhebt. Wenn nun also der gemischte Kelch und das zubereitete Brot das Wort Gottes aufnehmen und zur Eucharistie, also zum Leib und Blut Christi werden, woraus die Substanz unseres Fleisches Erhebung und Bestand erhält, wie kann man dann behaupten, das Fleisch sei unfähig, die Gabe Gottes, die im ewigen Leben besteht, aufzunehmen, da es doch vom Blut und Fleisch des Herrn genährt wird und Glied seines Leibes ist? So sagt auch der selige Apostel Paulus im Briefe an die Epheser: „Wir sind Glieder seines Leibes, aus seinem Fleisch und seinem Gebein“ (Eph 5,30; Gen 2,23). Das sagt er nicht vom Menschen als einem rein geistigen und unsichtbaren Wesen […], sondern von einem wahrhaft menschlichen Organismus, bestehend aus Fleisch, Nerven und Knochen; dieser Organismus ist es, der von dem Kelch seines Blutes ernährt und von dem Brot seines Leibes erhoben wird. […] Und unsere aus dieser Eucharistie genährten Leiber werden in die Erde gelegt und […] dann zu ihrer Zeit auferstehen, indem das Wort Gottes ihnen verleiht, aufzuerstehen „zur Ehre Gottes, des Vaters“ (Phil 2,11).

Quelle: Evangelizo

Zuletzt geändert: 8 May 2025